Ablauf und Honorare: transparent von der Anfrage bis zum Ergebnis
Jeder Auftrag beginnt mit einer klaren Fragestellung und einer realistischen Einschätzung von Umfang, benötigten Unterlagen und Bearbeitungsrahmen. So wissen alle Beteiligten frühzeitig, was geleistet wird und auf welcher Grundlage die Vergütung erfolgt.
Der Ablauf
1. Voranfrage
Sie übermitteln zunächst nur die Eckdaten: Auftraggeber, Art des Falls, konkrete Fragestellung, Fachgebiet, ungefährer Unterlagenumfang und gewünschter Zeitrahmen.
2. Vorprüfung
Wir prüfen fachliche Zuständigkeit, Kapazität, mögliche Interessenkonflikte und ob die Fragestellung mit den voraussichtlich verfügbaren Informationen bearbeitet werden kann.
3. Auftragsklärung
Leistungsumfang, Ergebnisformat, erforderliche Unterlagen, Terminrahmen und Vergütungsgrundlage werden festgelegt. Bei privaten Aufträgen erfolgt die Beauftragung auf Grundlage einer schriftlichen Vereinbarung.
4. Sichere Datenübermittlung
Erst nach der Auftragsklärung erhalten Sie Hinweise zum geeigneten Übermittlungsweg. Gesundheitsdaten und medizinische Akten sollten nicht über ein gewöhnliches Kontaktformular oder unverschlüsselte E-Mail versendet werden.
Hinweise zur Datenübermittlung
5. Bearbeitung
Die Unterlagen werden strukturiert ausgewertet und die vereinbarten Fragen bearbeitet. Fehlende Informationen oder absehbare Auswirkungen auf den Zeitplan werden frühzeitig mitgeteilt.
6. Ergebnis und Rückfragen
Sie erhalten das vereinbarte Gutachten, die Analyse oder Stellungnahme. Rückfragen werden innerhalb des vereinbarten Rahmens geklärt; zusätzliche oder veränderte Fragestellungen können einen Folgeauftrag erfordern.
Honorare
Gerichtliche Aufträge
Die Vergütung gerichtlich beauftragter Sachverständigenleistungen richtet sich grundsätzlich nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) in der jeweils geltenden Fassung und der für die konkrete Leistung maßgeblichen Einordnung. Besondere Vereinbarungen bedürfen der vorherigen Abstimmung mit dem Gericht.
Aufträge von Kanzleien
Private medizinische Analysen und Ersteinschätzungen werden nach dem vereinbarten Umfang vergütet. Abhängig von Fragestellung und Aktenlage kommen ein transparentes Stundenhonorar, ein Kostenrahmen oder eine projektbezogene Pauschale in Betracht. Vor Beginn erhalten Sie eine schriftliche Auftrags- und Vergütungsgrundlage.
Projekte für Kliniken und MVZ
Qualitätsanalysen und Audits werden nach Ziel, Umfang, benötigter Vorbereitung, Vor-Ort-Anteil und Ergebnisformat kalkuliert. Nach einem kurzen Auftragsgespräch erhalten Sie ein individuelles Angebot.
Zusätzlicher Aufwand
Erweiterte Fragestellungen, nachträglich eingereichte umfangreiche Unterlagen, Reisezeiten oder zusätzliche Besprechungen werden nur im Rahmen der gesetzlichen beziehungsweise vereinbarten Grundlage berechnet. Absehbarer Mehraufwand wird vorab angezeigt, soweit dies möglich ist.
Häufige Fragen
Kann vorab ein Festpreis genannt werden?
Bei klar abgegrenzten privaten Leistungen kann eine Pauschale möglich sein. Bei umfangreichen oder noch unvollständigen Akten ist häufig zunächst ein Kostenrahmen sinnvoller.
Wann beginnt die Bearbeitung?
Nach abgeschlossener Auftragsklärung, gegebenenfalls schriftlicher Beauftragung und Eingang der benötigten Unterlagen über den abgestimmten Weg.
Was passiert, wenn Unterlagen fehlen?
Fehlende entscheidungserhebliche Unterlagen werden konkret benannt. Gemeinsam wird geklärt, ob sie nachgereicht werden müssen oder eine Bearbeitung mit ausdrücklich dargestellten Einschränkungen möglich ist.
Wie werden kurzfristige Anfragen behandelt?
Ob eine kurzfristige Bearbeitung möglich ist, hängt von Fachgebiet, Umfang und aktueller Kapazität ab. Eine feste Zusage erfolgt erst nach Vorprüfung.
Aufwand und passendes Format klären
Übermitteln Sie die Eckdaten Ihres Auftrags. Sie erhalten eine Rückmeldung zu fachlicher Zuständigkeit, benötigten Unterlagen und möglichem Bearbeitungsrahmen.